Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kfz-Sachverständige
1. Gegenstand des Vertrages
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten des Kfz-Sachverständigen [Kfz Sachverständigenbüro Mezker/Alexander Mezker] (nachfolgend "Kfz-Sachverständiger" genannt) und des Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen als Kfz-Sachverständiger.
2. Rechte und Pflichten des Sachverständigen und des Auftraggebers
Der Kfz-Sachverständige verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig und professionell durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zusammenarbeit und zur Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Unterlagen.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Kunde erklärt sich bereit, den Kfz-Sachverständigen bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen, indem er alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitstellt.
4. Einbezug von Hilfskräften
Der Kfz-Sachverständige kann zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Hilfskräfte einsetzen, sofern dies im Interesse der Leistungserbringung liegt.
5. Terminvereinbarungen
Terminvereinbarungen werden zwischen dem Kfz-Sachverständigen und dem Kunden getroffen und schriftlich festgehalten. Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Termine einzuhalten.
6. Schweigepflicht
Der Kfz-Sachverständige verpflichtet sich zur Wahrung der Schweigepflicht in Bezug auf alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Dienstleistungen bekannt werden.
7. Urheberrecht
Sämtliche Ergebnisse der Dienstleistungen, Berichte und Gutachten unterliegen dem Urheberrecht des Kfz-Sachverständigen. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kfz-Sachverständigen ist untersagt.
8. Auskunftspflicht des Sachverständigen
Der Kfz-Sachverständige ist verpflichtet, dem Kunden auf Anfrage Auskunft über den Fortschritt der Dienstleistung und relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.
9. Vergütung des Sachverständigen
Die Höhe der Vergütung des Kfz-Sachverständigen wird in jedem Fall individuell vereinbart und schriftlich festgehalten.
10. Zahlungen
Zahlungen sind innerhalb von [30] Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von [10] Prozent über dem Basiszinssatz berechnet.
11. Haftung des Sachverständigen
Die Haftung des Kfz-Sachverständigen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jegliche Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
12. Kündigung des Vertrags
Verträge können von beiden Parteien mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von [14] Tagen gekündigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, bis zur Kündigung alle fälligen Honorare zu zahlen.
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird [Bad Schwalbach] vereinbart.
14. Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.